Textilkennzeichnungsgesetz

Das deutsche Textilkennzeichnungsgesetzt

Mit Hilfe des deutschen Textilkennzeichnungsgesetztes hat man als Verbraucher die Möglichkeit, sich über die genaue Zusammensetzung des Stoffes, den man kaufen möchte, vorher zu informieren. Die sichtbare Kennzeichnung muss auf allen Materialien vorhanden sein. Das Nettotextilgewicht wird dabei in Gewichtsprozent für die einzelnen Rohstoffe angegeben. Dies soll in einer absteigenden Reihenfolge in Hinsicht auf den Gewichtsanteil angegeben werden. Die bedeutet an einem Beispiel, dass als erstes die 70% Baumwolle und danach die 30% Polyacryl stehen müssen. Wenn für die Herstellung eines Stoffes mehrere Faserarten genutzt wurden, die aber nur in geringen Mengen zur Verwendung kamen, sodass der Hauptbestandteil einer Faserart mehr als 85% beträgt, so müssen nur die 85% für zum Beispiel Baumwolle angegeben werden. Wenn keiner der Rohstoffe zu 85%enthalten ist, dann muss bei der Angabe beachtet werden, dass die beiden meistgenutzten angegeben werden und der Rest nur in einer Aufzählung aufgelistet werden soll. An einem Beispiel würde dies bedeuten 45% Baumwolle, 30% Leinen, Polyester, Viskose. Um eine Erleichterung zu erreichen, kann man sehr geringe Anteile verschiedener Fasern als sonstige Fasern bezeichnen. Da viele Hersteller aber sehr auf das Vertrauen der Käufer setzten, geben diese oft alle Bestandteile an. Für den Fall, dass ein Stoff zu 100% aus einem Material, wie zum Beispiel Baumwolle besteht, so kann der Hersteller nicht nur 100% Baumwolle auf das Etikett drucken, sondern auch Reine Baumwolle oder auch ganz als Bezeichnung verwenden. Man darf allerdings kein „ausschließlich“ oder auch „nur“ verwenden.

Weitere wichtige Kennzeichnungsmerkmale


Die Kennzeichnung für die Bestandteile, des Textiles müssen unbedingt an dem jeweiligen Produkt angebracht sein. Eine Kennzeichnung auf der Verpackung ist ebenfalls zulässig. Dies gilt aber nur, wenn man als Endverbraucher auch das Produkt so verpackt erhält, dass die Bestandteile ersichtlich sind. Bei Meterware ist eine Textilkennzeichnung an der Rolle auch möglich. Auch die Bezeichnung, der Materialien, die verwendet wurden, sind in dem Textilkennzeichnungsgesetz festgelegt. Sie müssen in der deutschen Sprache verwendet werden und auch ausgeschrieben sein. Handelsinterne Abkürzungen können aber auch auf den Textilien für den Verbraucher zu finden sein. Deshalb sollte man auch als Verbraucher über das Wissen verfügen, die Abkürzungen zu deuten.

Handelsinterne Abkürzungen


AC = Acetat            PAN = Polyacryl            PC = Polyacryl (auch PAN)
PU = Polyurethan (auch PUR)    PUR = Polyurethan (auch PU)    PE = Polyester (auch PES)
PES = Polyester (auch PE)    PL = Polyäthylen        PVC = Polyvinylchlorid
SE = Seide            VI = Viskose (auch CV)        WO = Wolle
WV = Schurwolle        CL = Polychlorid        CO = Baumwolle
CV = Viskose (auch VI)        HL = Halbleinen            JU = Jute
LI = Leinen            MD = Modal            PA = Polyamid   

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